Abmeldung / Wegzug
Wenn Sie das beigefügte Online-Formular vollständig ausfüllen und uns elektronisch übermitteln, müssen Sie nicht mehr persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung Niederbipp erscheinen.
Der Heimatschein wird direkt an die neue Gemeinde weitergeleitet.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Präsidialabteilung | 032 633 60 10 | praesidialabteilung@niederbipp.ch |
Bemerkung
Schweizer Bürgerinnen und Bürger sind verpflichtet, den Wegzug spätestens am Tage des Wegzuges den Einwohnerdiensten zu melden.
Welche Amtsstellen werden durch die Einwohnerdienste automatisch benachrichtigt?
• evangelisch-reformiertes oder katholisches Pfarramt
• Steuerverwaltung
Unterlagen
Verfahren
Wir bitten Sie sich innert 14 Tagen nach der Abmeldung an Ihrer neuen Wohnsitzgemeinde anzumelden.
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.