Formular Zustimmung nachbarliche Grundeigentümer
Baugesuche, welche im vereinfachten Verfahren (ohne Publikation) behandelt werden können, benötigen die Zustimmungen der betroffenen nachbarlichen Grundeigentümer (sog. kleine Baubewilligungen).
Kann die Zustimmung der betroffenen Dritten nicht mittels Unterschriften erbracht werden, so erfolgt die Mitteilung mittels eingeschriebenem Brief durch die Leitbehörde an die betroffenen Parteien.
Art. 27 Baubewilligungsdekret (BewD)
Informationen
- Datum
- 1. Juli 2022
- Herausgeber/-in
- Einwohnergemeinde Niederbipp, Bauabteilung
Dokumente
Name | |||
---|---|---|---|
Formular_Zustimmung_Nachbarn_zu_kl._Baugesuch.docx (DOCX, 31.64 kB) | Download | 0 | Formular_Zustimmung_Nachbarn_zu_kl._Baugesuch.docx |
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Bauabteilung | 032 633 60 40 | bauabteilung@niederbipp.ch |