Formular Zustimmung nachbarliche Grundeigentümer

Baugesuche, welche im vereinfachten Verfahren (ohne Publikation) behandelt werden können, benötigen die Zustimmungen der betroffenen nachbarlichen Grundeigentümer (sog. kleine Baubewilligungen).

Kann die Zustimmung der betroffenen Dritten nicht mittels Unterschriften erbracht werden, so erfolgt die Mitteilung mittels eingeschriebenem Brief durch die Leitbehörde an die betroffenen Parteien.

Art. 27 Baubewilligungsdekret (BewD)

Informationen

Datum
1. Juli 2022
Herausgeber/-in
Einwohnergemeinde Niederbipp, Bauabteilung

Dokumente

Name
Formular_Zustimmung_Nachbarn_zu_kl._Baugesuch.docx (DOCX, 31.64 kB) Download 0 Formular_Zustimmung_Nachbarn_zu_kl._Baugesuch.docx

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