
Feuerungskontrolle
Die Feuerungskontrolle sorgt für die Begrenzung des Schadstoffausstosses an der Quelle. Sie reduziert die Schadstofffrachten im Rauchgas. Gleichzeitig erhöht sie den durchschnittlichen Wirkungsgrad der Anlagen und senkt damit den Brennstoffverbrauch.
Aufgaben
Gemessen werden bei Öl und Gasfeuerungen:
- Kohlenmonoxid
- Stickoxide
- Abgasverlust
Bei Ölfeuerungen zusätzlich:
- Russ
- unverbrannte Ölanteile
Liberalisierung der Feuerungskontrolle ab 1. August 2025
Ab 1. August 2025 wird die Feuerungskontrolle für kleine Feuerungen liberalisiert. Das bedeutet:
- Besitzerinnen und Besitzer von Öl-, Gas- oder Holzheizungen (sogenannte „kleine Feuerungen“) können ab dem 1. August 2025 selbst entscheiden, wer die Kontrollen ihrer Heizungen durchführen soll.
Weitere Informationen:
https://www.weu.be.ch/de/start/themen/umwelt/luft-laerm-strahlung/luft/feuerungen.html
Informationen
- Datum
- 17. Februar 2025
Dokumente
Name | |||
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Infoblatt Feuerungskontrolle (PDF, 478.01 kB) | Download | 0 | Infoblatt Feuerungskontrolle |
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Bauabteilung | 032 633 60 40 | bauabteilung@niederbipp.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Amt für Umwelt und Energie (Immissionsschutz) | 031 633 57 80 | info.aue@be.ch |