Abmeldung / Wegzug

Sie sind aus Niederbipp weggezogen und möchten sich abmelden?















Wenn Sie das beigefügte Online-Formular vollständig ausfüllen und uns elektronisch übermitteln, müssen Sie nicht mehr persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung Niederbipp erscheinen.















Der Heimatschein wird direkt an die neue Gemeinde weitergeleitet.

Zugehörige Objekte

Bemerkung

Informationen für Schweizer Bürgerinnen und Bürger.















Schweizer Bürgerinnen und Bürger sind verpflichtet, den Wegzug spätestens am Tage des Wegzuges den Einwohnerdiensten zu melden.















Welche Amtsstellen werden durch die Einwohnerdienste automatisch benachrichtigt?







• evangelisch-reformiertes oder katholisches Pfarramt







• Steuerverwaltung

Unterlagen

Miet- oder Kaufvertrag von neuer Wohnung-/ Haus.

Verfahren

Bitte füllen Sie alle untenstehende Fragen aus. Wir werden Ihre Angaben prüfen und die Abmeldung vornehmen. Durch die Abmeldung über das Internet wird der Heimatschein direkt an die neue Gemeinde gesendet.

Wir bitten Sie sich innert 14 Tagen nach der Abmeldung an Ihrer neuen Wohnsitzgemeinde anzumelden.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.